Dem Antrag sind ein Passbild sowie eine Kopie des Personalausweises beizufügen.
Luftgewehrschießen ist ab 12 Jahren möglich.
Für Jugendliche ab 12 bis 17 Jahren ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Der Antrag auf Mitgliedschaft bedarf der schriftlichen Genehmigung durch den Vorstand.